
Mit dem Fahrrad ist man im Straßenverkehr stärker gefährdet als in geschlossenen Fahrzeugen, da es bei Unfällen keinerlei Pufferzone gibt. Umso wichtiger ist es, dass andere Verkehrsteilnehmer einen Radfahrer jederzeit gut erkennen können, auch in der Nacht, bei Nebel oder aufgrund von starkem Regen oder Schnee eingeschränkten Lichtverhältnissen. Die Front- und Hecklampe reichen dafür oft nicht aus, da sie nur von vorne oder hinten gut zu erkennen sind. Fährt man hingegen aus seitlicher Richtung auf ein Fahrrad zu, ist dieses unter Umständen erst zu erkennen, wenn sich ein Unfall kaum noch vermeiden lässt.
Daher sind für die Teilnahme am Straßenverkehr Reflektoren vorgeschrieben, die in der Regel an den Speichen des Fahrrads befestigt werden. Alternativ dazu können Radfahrer auch Reifen verwenden, die über einen umlaufenden Reflektorstreifen verfügen. Wer ohne diese Sicherheitsmaßnahmen von der Polizei angehalten wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Viel wichtiger ist jedoch, dass man durch den Verzicht auf Reflektoren das Unfallrisiko erhöht und somit nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Zwar sind Reflektoren lediglich für das Fahrrad selbst vorgeschrieben, wer häufig nachts unterwegs ist, sollte sie allerdings auch auf der Kleidung oder dem Fahrradhelm tragen, um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen. Je großflächiger das Licht reflektiert wird, desto leichter sind Radfahrer für andere zu erkennen.
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